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Wo kann man sich anmelden?

Für das Anmeldeverfahren ist das jeweilige Landesprüfungsamt für Lehrämter zuständig, in Oldenburg ist dies zum Beispiel:

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterNiedersächsiches Landesprüfungsamt für Lehrämter
Außenstelle Oldenburg
Schützenhofstraße 147
26133 Oldenburg
Tel. (0441) 949 9840
Fax (0441) 949 9846

Wann kann man sich anmelden?

Zweimal im Jahr ist die Meldung zum Ersten Staatsexamen möglich. Die Termine liegen jeweils gegen Ende der Vorlesungszeit, also im Januar/Februar und im Juli. Die Anmeldetermine sind jeweils nach Namensanfangsbuchstaben getrennt.

Mündliche Prüfungen

Die mündlichen Prüfungen finden normalerweise für den Frühjahrstermin im Mai/Juni und für den Herbsttermin im November/Dezember statt.

Weiterführende Link's

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterExamens Leitfaden der Uni-Hamburg
Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterStudienplan der Uni-Oldenburg
Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterNiedersächsiches Landesprüfungsamt für Lehrämter

Das erste Staatsexamen

Das erste Staatsexamen stellt den Abschluss des universitären Studiums dar und besteht aus mehreren Teilen, dies sind:

Die 4-stündige Klausur in BWP

In einem berufs- und wirtschaftspädagogischen Expertenurteil von zwei Klausurseiten soll zu den Inhalten aus einem Zeitungsartikel oder Zeitschriftenauszug Stellung genommen werden. In einem zweitem Teil hat jeder Kandidat aus drei Aufgabenstellungen eine auszuwählen und in vertiefter Weise zu bearbeiten.

Die 4-stündige Klausur im Unterrichtsfach

Die Klausur bezieht sich auf die Themen, die man im Laufe des Studiums durchlaufen hat.

Die 4-stündige Klausur in der speziellen BWL

Die Klausur behandelt Themen aus dem gewählten Schwerpunkt der Betriebswirtschaftslehre.

Die 45-minütige mündliche Prüfung in BWP

Die mündliche Prüfung setzt allgemeine Kenntnisse und vertiefte Kenntnisse in einem zuvor abgesprochenen Thema voraus.

Die 30-minütige mündliche Prüfung in WD

Die mündliche Prüfung setzt allgemeine Kenntnisse und vertiefte Kenntnisse in einem zuvor abgesprochenen Thema voraus.

Die 60-minütige mündliche Prüfung im Unterrichtsfach

Für die Prüfung fordert die Prüfungsordnung Kenntnisse in allen Bereichen des Unterrichtsfaches die während des Studiums besucht wurden. Die Themengebiete sind im voraus mit den Prüferinnen oder Prüfern abzusprechen.

Die 30-minütige mündliche Prüfung in ABWL

Themen der Klausur setzen sich aus den zwei Veranstaltungen, die zuvor belegt wurden, zusammen.

Die 30-minütige mündliche Prüfung in AVWL

Laut Studienordnung sind zwei AVWL Veranstaltungen zu belegen. Beide Veranstaltungen sind Grundlage für die Klausur.

Die Hausarbeit

In der Hausarbeit soll gezeigt werden, daß man in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein fachbezogenes Problem selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.