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Das Diplom-Handelslehramt

Nach erfolgreich abgeschlossenem Studium erwirbt man den akademischen Grad Diplom-Handelslehrer/-in, abgekürzt "Dipl.-Hdl." Der Studienabschluss Dipl.-Hdl. ist hinsichtlich der möglichen Tätigkeitsfelder ein doppelt qualifizierender Abschluss. Einerseits ist er dem Ersten Staatsexamen für das Lehramt Sekundarstufe II mit beruflicher Fachrichtung gleichwertig, d.h.: Als Diplom-Handelslehrerin oder als Diplom-Handelslehrer kann man sich für das Referendariat bewerben, um dann das Zweite Staatsexamen für den Schuldienst in der Sekundarstufe II anzustreben. Damit ist der Weg zur Lehrertätigkeit in staatlichen beruflichen Schulen, vorrangig in kaufmännischen Unterrichtsfächern, eröffnet. Neben dem schulischen Tätigkeitsfeld eröffnet der Abschluss Diplom-Handels-lehrerin bzw. Diplom-Handelslehrer den Zugang zu vielen anderen interessanten Berufstätigkeiten in der außerschulischen Bildungsarbeit wie z.B. der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, Bildungsverwaltung/Bildungspolitik, außerschulischen Erwachsenenbildung, Bildungsberatung und im Bildungsmanagement.